Kaltvernebeln von BGD nicht empfohlen

In der Schweiz werden vermehrt Geräte zum Kaltvernebeln von Oxalsäure angeboten. Der BGD rät aus folgenden Gründen von deren Einsatz ab:

  • Oxalsäure ist in der Schweiz ausschliesslich für die drei Anwendungen Verdampfen, Träufeln und Sprayen zugelassen. Eine Zulassung fürs Kaltvernebeln fehlt.
  • Oxalsäure soll nur in brutfreien Völkern angewandt werden. Das BLV rät klar davon ab, Oxalsäure bei Brut einzusetzen.
  • Kaltvernebelungs- oder Ultraschallgeräte für Oxalsäure haben keinen wesentlichen Vorteil gegenüber dem Verdampfen (siehe Veröffentlichung vom ZBF aufgrund eines Versuches in ALP science Nr. 533 und Bienen-Zeitung 04/2010).
  • Für die im Handel erhältlichen Kaltvernebler fehlen oft wissenschaftliche Tests. Ohne diese, fehlt der Nachweis einer genügenden Wirksamkeit und einer guten Verträglichkeit für die Bienen. Für den RuBee OX beispielsweise gibt es keine solche Tests. Zudem stösst dieses Gerät für eine ausreichende Wirksamkeit zu wenig Oxalsäure aus. Der in ALP science Nr. 533 beschriebene ZBF-Versuch hat eine erforderliche Mindestausstossmenge ermittelt, welche beim RuBee OX nicht erreicht wird.