Ameisensäure gegen Wachsmotte nicht mehr erlaubt
Ameisensäure ist für die Wachsmottenbekämpfung aufgrund einer Anpassung in der Biozidprodukteverordnung verboten. Der BGD empfiehlt, den Schädling gänzlich ohne Säuren in Schach zu halten. Die weiterhin zugelassene Essigsäure sollte nur in Ausnahmefällen und ausschliesslich im Wabenschrank eingesetzt werden (Honigwaben niemals mitbehandeln).
Wachsmotten vermeiden | |
Wabenlagerung:
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In der Juli-Ausgabe 2021 der Schweizerischen Bienen-Zeitung wird der säurefreie Umgang mit der Wachsmotte im Rahmen eines Artikels vorgestellt.
Das Kontrollhandbuch Bienen für die Kontrolle Primärproduktion und die Empfehlungsliste für Imkereipräparate von BGD und ZBF wurden bereits entsprechend angepasst.